Deutschschande

Deutschlands kuriose Gesetze

Wer kennt sie nicht? Die absurtesten, kuriosten, skurrilsten und zum Teil auch lustigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Wir stellen euch in diesem Artikel 65 solcher Gesetze vor.

1. Bienen

article

Vor dem Gesetz ist doch eigentlich jeder gleich – Eigentlich, denn Imker genießen eine Ausnahme. Während das Betreten fremder Grundstücke in der Regel verboten ist, erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Imkern hingegen eine Ausnahme, wenn sie auf „Verfolgungsjagd“ gehen.

Paragraph 961 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch:

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Dies bedeutet im Klartext, dass wenn ein Bienenschwarm ausbricht und sich auf fremden Boden nieder lässt, so darf der Imker das Grundstück betreten um seine summenden Freunde wieder einzufangen. Diese Gesetz ist für Imker von großer Bedeutung. Denn das BGB legt darin nämlich fest, dass die Imker ihren Eigentumsanspruch auf ihren Bienenschwarm verlieren, wenn sie diesen nicht unverzüglich verfolgen.

2. Pilze sammeln

article

Pilze sammeln im Wald klingt nach einem entspannten undharmlosen Hobby. Doch birgt es auch einige Fallstricke mit sich. Neben giftigen Pilzen warten nämlich auch zusätzliche juristische Einschränkungen auf den Pilzsammler. Zwar darf jeder zum Eigenbedarf Pilze sammeln, doch wer Trüffel oder Grünlinge ins Körbchen legt, verstößt damit gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Die Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) legt in § 2 Abs. 1 fest, dass:

Steinpilze, Pfifferlingen, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilzen, Rotkappen und Morcheln nur in kleinen Mengen gesammelt werden dürfen. Bei größeren Mengen drohen hohe Geldstrafen:

  • Baden-Württemberg: bis zu 2.500 Euro und bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
  • Berlin: bis zu 10.000 Euro
  • Brandenburg: bis zu 20.000 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 7.500 Euro
  • Thüringen: bis zu 2500 Euro
  • Rheinland-Pfalz: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
  • Sachsen: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
  • Auf der sicheren Seite sind Pilzsammler, wenn sie von etwa 1.500 bis 2.000 Gramm Pilze pro Person ausgehen.

Außerdem ist es verboten die im Wald gesammelten Pilze zu verkaufen. Das geht aus dem Thüringer Waldgesetz (§ 15 (3) ThürWaldG) hervor. Demnach darf zwar jedermann Pilze "in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch" sammeln, welches aber im Umkehrschluss auch bedeutet, dass Mengen, die nicht zum eigenen Verzehr, sondern beispielsweise für den Verkauf bestimmt sind, nicht gesammelt werden dürfen. Wer die Pilze also verkaufen will, muss sich das vorher vom Waldbesitzer genehmigen lassen.

Im übrigen ist es außerdem auch strengstens verboten sich nachts auf den Weg in den Wald zu machen. Dies soll dem Schutz der nachtaktiven Wildtiere dienen. Im Prinzip aber auch nicht schlimm: Denn die beste Zeit für das Pilze sammeln ist am frühen Morgen, denn Pilze wachsen während der Nacht und warten im Morgengrauen darauf, von Pilzsammlern entdeckt zu werden.

3. Feiern und Filme wie "Das Leben des Brain" verboten

article

Nicht nur in Deutschland wird, wie auch anderswo, gerne mal das Tanzbein geschwungen – doch das ist nicht immer auch erlaubt. An den sogenannten stillen Feiertagen, wie zum Beispiel Karfreitag, Allerheiligen oder der Totensonntag, gilt nämlich ein Tanzverbot.

Paragraph 8 Absatz 1-3 Feiertagsgesetz:

Am Karfreitag und am Totengedenktag [,,,] Ostersonntag, Pfingstsonntag, an Fronleichnam und am Ersten Weihnachtstag sind verboten: - 1. öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen; - 2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen; - 3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis 13 Uhr.

Die Regeln werden dabei von jedem Bundesland selbst festgelegt. In Bayern zum Beispiel sind an diesen Tagen Sport- und Musikveranstaltungen verboten. Wer sich hingegen der Regelung wiedersetzt muss mit einer Strafe von 10.000 Euro rechnen. Private Feiern sind hingegen grundsätzlich erlaubt, dürfen jedoch aber auch nicht zu laut sein.

Im übrigen gilt ein solches Verbot auch für bestimmte Filme die an solchen Tagen nicht im Kino laufen dürfen. So steht zum Beispiel der satirische Film "Das Leben des Brian" auf dieser Verbotsliste (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 des Sonn- und Feiertagsgesetz).

Dabei handelt es sich um einen Film der britischen Komiker-Gruppe „Monty Python“ aus dem Jahr 1979, in welchem die zur selben Zeit und am selben Ort wie Jesus geborene Hauptfigur, ein „naiver Brian“, aufgrund von Missverständnissen gegen seinen Willen als Messias verehrt und schlussendlich gekreuzigt wird. Der Film wurde 1980 von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) als „nicht Feiertagsfrei“ eingestuft.

4. Rasen mähen verboten

article

Für Gartenliebhaber könnte diese Nachricht eine Spaßbremse sein: Denn wer unter der Woche arbeitet und das Wochenende für seine Gartenpflege einplant, stößt dabei auf gesetzliche Hürden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verbietet nämlich den Einsatz Motorbetriebener Geräte an Sonn- und Feiertagen. Zudem legt das Gesetz auch Nutzungszeiten für bestimmte Maschinen fest. So dürfen Laubbläser nämlich nur Montags bis Freitags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Während der Ruhezeiten ist es untersagt zu einer übermäßigen Geräuschkulisse kommen zu lassen. Verstöße dagegen können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden, Das Rasenmähen während der Sonntags- oder Nachtruhe hingegen sogar mit bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus geht es noch komplizierterm denn jede Kommune kann eigene Ruhezeiten festlegen.

5. Brücken im Gleichschritt überqueren verboten

article

Paragraf 27 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung hält eine überraschende Regel bereit:

Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.

Der Hintergrund dieses kuriosen Gesetzes ist die sogenannte Resonanzkatastrophe von 1831. Dabei sind damals 74 britische Soldaten über eine Brücke marschiert und haben diese so in Schwingungen versetzt, dass diese einstürzte. Ob das Gesetz bereits bei zwei Personen greift, bleibt zwar offen – doch bestimmt ist es sicherer, auf den Gleichschritt zu verzichten.

6. Eheschließung

article

Die Ehe wird aufgelöst, es sei denn man zeigt nachher den Willen die Ehe fortführen zu wollen. Um diesen Willen zu bekunden, reicht allein schon die Ausübung des Geschlechtsverkehrs und, siehe da, die Ehe gilt damit als Rechtskräftig. Heiratet man also im betrunkenden Zustand und schläft dann mit dem jeweiligen Partner bzw. der jeweiligen Partnerin, so heißt es "Bis dass der Tod euch scheidet". Für den einen oder anderen unglücklich Verheirateten gibt es aber auch ein Licht am Ende des Tunnels. Denn eine Ehe in Deutschland gilt nach dem BGB als ungültig, wenn einer der Partner während der Eheschließung bewusstlos war oder nicht wusste, dass es sich bei der von ihm besuchten Veranstaltung um eine Hochzeit handelte. Denn in solch einem Fall kann die Ehe aufgelöst werden, Es sei denn, dass ein Wille besteht, die Ehe fortzuführen zu wollen. Dieser Wille gilt im Übrigen auch als geäußert, wenn man mit seinem Ehepartner schläft. Für Erheiterung sorgt auch § 1314 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nach dieser Regelung kann eine Ehe u.a. aufgehoben werden, wenn

ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit (…) befand;

7. Schwimmen im Abwasserkanal verboten

article

Wer würde nicht auch mal gerne ein paar Runden in der Jauchegrube schwimmen? Dies ist aber leider verboten. Wenn du also mal in einem Abwasserkanal schwimmen möchtest, muss sich dafür leider erst einmal eine Erlaubnis eingeholt werden. Klingt doch logisch, oder? Davon ab ist es auch verboten im Bereich bis zu 100m ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt, im Schleusenbereich, im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten und an einer durch das Tafelzeichen A.20 bezeichneten Stelle zu schwimmen.

8. Blinde Autofahrer*innen

article

Gute Nachrichten für alle Blinden und Menschen mit einer Sehbehinderung. Denn laut Straßenverordnung (StVo) dürfen blinde Menschen drei Stunden lang Anwohnerparkplätze nutzen und im eingeschränkten Halteverbot parken.

9. Nur Sonnenschirme in Beige

article

In § 10 Abs. 6 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):

Sonnenschirme […] beige-, pastell- oder sandfarbig“ sein müssen

Wer keine 15.000 Euro Strafe zahlen möchte, weil er keinen beigen, pastell- oder sandfarbenen Sonnenschirm benutzt, sollte also definitiv nicht in die nordhessische Kleinstadt Bad-Sooden-Allendorf reisen. Denn dort ist es nämlich eine Ordnungswidrigkeit, einen farbigen oder schwarzen Sonnenschirm zu benutzen.

10. Einschlafen bei der Arbeit

article

Wer selbst des öfteren mal bei der Arbeit im Büro einschläft, der sollte nun unbedingt weiterlesen. Denn laut dem Sozialgericht in Dortmund zählt das Einschlafen bei der Arbeit und das darauffolgende "vom Stuhl fallen und verletzen" als Arbeitsunfall. Na, da will man doch gleich mal des öfteren ein kleines Nickerchen auf der Arbeit halten, oder?

11. Kopfkissen als Gefährliches Werkzeug

article

Wer Kissenschlachten liebt muss aufpassen, denn wer dies nicht tut und nicht einvernehmlich eine Kissenschlacht anfängt, kann sich damit strafbar machen, da der Schlag mit dem Kissen als Schlag mit einem gefährlichen Werkzeug gezählt werden kann. Entsprechend dessen sollte man bei der nächsten Übernachtungsparty bei seinen Freunden aufpassen.

12. Viehtreiber*innen müssen sich an die StVO halten

article Paragraph 28 Tiere in der Straßenverkehrsordnung (StVo)

Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.

Aufpassen sollten entsprechend all diejenigen die mal eben kurz mit ihren Schafen oder anderen Viechern über die Straße laufen. Denn um nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (StVo) zu verstoßen, müssen die Tiere von geeigneten Personen (z.B. Schäfern) geführt werden, die sich an Verkehrsregeln halten und bei Dunkelheit auch für entsprechende Beleuchtung sorgen (weiß nach vorn, rot nach hinten), um Gefährdungen zu vermeiden, wobei auch allgemeine Regeln für den Fahrverkehr gelten.

Doch wie gut, dass alle Tiere sich an die neuen Verordnungen angepasst haben und natürlich genau wissen, wie die deutsche Rechtslage aussieht. Denn nicht umsonst sind es ja deutsche Tiere.

13. Hund darf kein Gebiss klauen

article

Wer mal zu seinen Großeltern mit seinen Hund fährt, sollte aufpassen, dass der Hund nicht versehentlich das Gebiss der Großeltern klaut und versteckt. Denn bei entstandenen Schäden muss der Hundehalter mit seiner Hundehaftpflichtversicherung dafür aufkommen. Naja, ist ja auch klar, dass wenn ein Hund erst einmal was zwischen seinen Beissern bekommt, dass dann davon nicht mehr viel übrig bleibt.

14. Landesseilbahngesetz

article

Verordnung (EU) 2016/424

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein so genanntes Landesseilbahngesetz. Dies klingt bis dahin noch sehr verständlich. Denn schließlich sollte es ja auch Gesetze für Seilbahnen geben, dass wenn mal etwas passieren sollte. Das dumme daran ist allerdings, dass es in Mecklenburg-Vorpommern gar keine Seilbahn gibt. Eine EU-Richtlinie habe das Gesetz aber trotzdem notwendig gemacht:

Bei Nichteinführung würden Strafen bis zu 791.000 Euro täglich gedroht!

Nun, wie war das doch gleich: "Vorsorge ist ja bekanntlich besser als Nachsorge".

15. Todesstrafe im 21. Jahrhundert

article

Hessische Landesverfassung, Artikel 21:

"Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil, die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. "

Den Paragraphen gab es in der hessischen Landesverfassung noch bis ins Jahre 2018. Er galt seit Ende 1946 und legitimierte die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen. Eine tatsächliche Gültigkeit hatte dieser Paragraph allerdings auch 2018 nicht mehr. Denn in Deutschland gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht" und Artikel 102 des Grundgesetzes erklärt die Todesstrafe für abgeschafft.

16. Atombomben zünden

article

Paragraph 307 Strafgesetzbuch:

Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Sollte die Atombombe jedoch nur aus Fahrlässigkeit gezündet worden sein, so erwartet den oder die Initiatorin nur eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder man muss etwas Kleingeld springen lassen. Verurscht der oder die Täterin jedoch hingegen den Tod eines anderen Menschen, so muss diese*r mit einer lebenslänglichen, jedoch nicht weniger als fünf Jahre, Freiheitsstrafe rechnen. Das man aber mit der Zündung einer Atombombe Menschenleben gefährdet ist doch sicherlich höchst unwahrscheinlich ...

17. Läuse

article

Die San-José-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus), welche ursprünglich aus China stammt, wurde in Mitte des 20. Jahrhunderts nach Deutschland eingeschleppt. Dieser kleine Obstschädling ist besonders in wärmeren Regionen sehr gefürchtet. Wie man feststellt, ob eine Pflanze von diesem Schädling befallen ist, erklärt § 4 Abs. 4 der San-José-Schildlaus-Bekämpfungsverordnung (SJSchildlV):

Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich an ihr mindestens eine San-José-Schildlaus befindet, die nicht nachweislich tot ist.

Leider bleibt uns an dieser Stelle vollkommen unklar wie man den Tod eines 0,2 bis 2mm großen Tier nachweisen soll.

18. Unnützes Herumfahren

article

"Ich geb Gas, ich will Spaß". Dieses Lied der Neuen Deutschen Welle war einer der größten Hits +berhaupt. Heutzutage würde man mit dem Song wohl eher als Umweltsau bezeichnet werden. Nicht allzu streng aber ist dazu bislang die Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter der Überschrift "Umweltschutz" findet sich in § 30 Abs. 1 S. 3 folgendes:

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Daraus ließt sich, dass man innerorts also unnütz hin- und herfahren darf, insofern man dadurch niemand anderen belästigt. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft kann man sogar unnütz hin- und herfahren, wenn man dadurch Andere stört. Wie aufregend. Kurzum: Wer Spaß will, kann auf Bundes- und Landstraßen sowie Autobahnen uneingeschränkt sinnlos Gas geben wie man will. Der in dem Lied noch als Horrorszenario angeprisende Benzinpreis von zwei Mark zehn (ca. 1,05 Euro derzeit) ist allerdings schon längst überschritten, welches für Autofahrer wohl so eine ziemliche Spaßbremse sein dürfte.

19. Sinnlose Definitionen und Gesetze

article

Ein Sittenwidriges handeln ist, wer gegen gute Sitten verstößt. Solche sowie auch ähnliche juristische Meisterleistungen befinden sich in vielen Klausueren. Diese sind so inhaltsschwer wie die Feststellung, dass es beim Regen regnet oder der Regen nass ist. Der Gesetzgeber arbeitet in diesen Punkt teilweise auf dem gleichen Niveau. Denn die meisten Gemeindeordnungen wie z.B. § 10 Abs. 1 GemO BW, § 21 Abs. 1 GO NRW, konfrontieren den Lesern mit einem erhellenden Erkenntnis:

"Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt." Anstatt das zu konkretisieren, ist es einigen Landesgesetzgebern wichtiger, durch gegenderte Fassungen auch noch die Lesbarkeit zu erschweren, wie z.B. § 18 des SaarlKSVG belegt: "Einwohnerin oder Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt."

Welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen ist, dass man als Einwohner gilt, erfährt man nur in wenigen Landesgesetzen wie in etwa in § 11 Abs. 1 BbgKVerf:

Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

In so weit klingt dieses schon einmal viel besser. Doch selbstverständlich kann man auch die Lesbarkeit dieser Definition geschlechtssensibel erschweren wie § 21 Abs. 1 NDSGO unter der Überschrift "Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger" zeigt:

Einwohnerin oder Einwohner einer Gemeinde ist, wer in dieser Gemeinde ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.

20. Grenzsteine

article

Die bereits seit Jahrzehnten bestehende und unveränderte Kraft ist wohl auch die bekannteste Fehlleistung des Gesetzgebers: § 919 Abs. 1 BGB. Aber eigentlich könnte man diese auch so belassen wie sie ist, denn immerhin hat diese schon vor Generationen Juristen und Nicht-Juristen zum schmunzeln veranlasst.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

21. Recht in Reimen

article

Für viele unbekannt oder zumindest weniger bekannt ist die sprachliche Fehlleistung in § 919 Abs. 1 BGB, dass das Gesetz in § 923 Abs. 3 einen Reim enthält:

"Diese Vorschriften gelten auch - für einen auf der Grenze stehenden Strauch."

22. Das Reich im BGB

article

Die Formulierungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollten auch längst die Sprachpolizei auf den Plan rufen. Doch vielleicht ist diese noch immer damit beschäftigt etwaige Kinderbücher zu zensieren oder aber die Formerly-known-as-Zigeunersauce umzubenennen. Dabei befinden sich selbst nach 65 Jahren nach der Gründung der Bundesrepublik im BGB noch immer Vorschriften in welchen von Verkehrsanstalten des Reichs (§ 979 Abs. 1), Reichsbehörden (§§ 981, 982), Reichsanstalten (§§ 981, 982) und dem Reichsfiskus (§ 981 BGB) die Rede ist. An dessen Stelle sind die Bundesbehörden und Bundesanstalten getreten. An dem Aufwand kann es aber wohl nicht liegen. Denn wie schnell sich Regelungen ändern, beweist der Gesetzgeber immer mal wieder eindrucksvoll, wenn es zum Beispiel um die Erhöhung der Abgeordnetenvergütung geht. Doch vielleicht haben es die Parlamentarier einfach nicht gemerkt, dass die Bundesrepublik an die Stelle des Deutschen Reichs getreten ist. Vielleicht auch, weil der Bundestag im Reichstag sitzt.

23. Fahrradverbot auf Helgoland

article

Fast einzigartig ist das Fahrverbot auf der Nordseeinsel Helgoland. Denn § 50 StVO verbietet dort sogar das Radfahren. Entsprechend dessen haben sich die Fahrradverleiher auf Helgoland nun auf Tretroller spezialisiert. Naja, Not macht bekanntlich Erfinderisch.

24. Todesstrafe

article

Im Art. 21 Abs. 1 der Landesverfassung von Hessen ermöglichte diese bis zur Abschaffung der Vorschrift im Jahr 2018 die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen. Gut aber, dass Art. 102 des Grundgesetzes die Todesstrafe bereits im Jahre 1949 für abgeschafft erklärte. Denn in Deutschland bricht bekanntlich das Bundesrecht stets das Landesrecht.

25. Nacktes Autofahren

article

Solange man nicht die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, darf man auch nackt sein Auto führen. Allerdings muss man sich darüber im klaren sein, dass man beim aussteigen aus dem eigenen Fahrzeug nicht nackt sein darf, da dieses andere Personen im Sinne des § 118 OWiG belästigen könnte und damit zu einen Bußgeld führen kann. Praktischerweise empfiehlt es sich also stets zumindest einen Bademantel im Auto mit sich zu führen.

26. Parken für Blinde

article

Für Blinde Menschen oder diese mit einer Sehbehinderung hält die Straßenverkehrsordnung (StVo) einige Sonderregelungen parat. Denn der Paragraf 42 Abs. 4 StVO (Zeichen 314 und 315) sieht vor, dass blinde Menschen oder Menschen mit einer Sehbehinderung drei Stunden lang Anwohnerparkplätze nutzen und im eingeschränkten Halteverbot parken dürfen. Wie man allerdings ohne einer Sehkraft durch die Führerscheinprüfung kommen soll, bleibt den ein oder anderen garantiert ungewiss.

27. Der (Fahrzeug)Führer

article

Viele Gesetze und Vorschriften beruhen sich auf vernünftigen Erwägungen. Andere wiederum sollte der Gesetzgeber jedoch regelmäßig auf die Praxistauglichkeit und insbesondere vor allem auch auf die Formulierung der Normen überdenken. Denn in §§ 981, 982 BGB befindet sich noch das Wort „Reichsbehörden“ und in § 18 Abs. 1 Satz 2 StVG der Begriff „Führer“ statt dem unwesentlich längeren „Fahrzeugführer“. Entsprechend dessen wäre hier eine Generalüberholung angebracht, auch dann, wenn der Bundestag selbst heute noch im Reichtstag sitzt.

28. Fenster putzen

article

Rechtlich gesehen ist das Staubsaugen an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Das Fenster putzen hingegen nicht. Relativ kurios, denn der Staubsauger ist ja bekanntlich in den meisten Fällen lauter als ein vielleicht mal kurz quitschender nasser Lappen auf der Fensterscheibe. Das Verbot hat aber gar nicht mal so viel mit der Lautstärke zu tun (der Staubsauger fällt im übrigen auch unter die Sonntags gestattete Zimmerlautstärke), sondern mit der Sichtbarkeit. Denn in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel in Bayern heißt es:

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

...und damit theoretisch auch das Fenster putzen oder das aufhängen der Wäsche auf dem Balkon. Ob man aber nun am Sonntag Fenster putzen darf, ist u.a. auch im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt.

29. Schadenersatz bei geplatzter Heirat

article

§1300 BGB:

Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen.

Dies heißt übersetzt so viel wie, dass Frauen, die in der gemeinsamen Wohnung von ihrem Verlobten verlassen werden, daraufhin Schadensersatz für den gemeinsamen Sex verlangen können. Dieses Gesetz entstand 1896 und galt tatsächlich noch bis 1998.

30. Straßenverkehrsordnung für Vierbeiner

article

Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Umgang mit Tieren im Straßenverkehr. Unter anderem ist darin festgelegt, dass für Reiter und Viehtreiber die "für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen" gelten - dazu gehört auch eine ausreichende Beleuchtung. So ist beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht mitzuführen. Das gilt auch beim Führen nur eines Großtieres. Obwohl dieses Gesetz in der Theorie durchaus Sinn ergibt, bleibt die praktische Umsetzung fraglich.

31. Sterben

article

Für sämtliche Eventualitäten im Berufsleben hält das deutsche Paragrafenwerk auch Grundsätze parat. Denn in Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel, dass wenn ein Beamter auf einer Dienstreise stirbt, dann gilt diese damit als beendet. Dass der Tod keinesfalls als dauernde Berufsunfähigkeit zählt, erklärte das Bundesfinanzministerium in einer Ausgabe des Bundessteuerblatts. Dahingegen zählt das Einschlafen bei der Arbeit und das darauffolgende vom Stuhl fallen und verletzen laut des Sozialgerichts in Dortmund (Az. S36 U 294/97) als Arbeitsunfall.

32. Tanken

article

Gleichermaßen ob man nur kurz einen Brief in den Postkasten einwerfen will, im Halteverbot steht oder aufgrund eines leeren Tanks auf der Autobahn liegen bleibt, in Punkto Gesetz macht dieses keinen Unterschied. Denn Fahrer die mit einem leeren Tank auf der Autobahn oder einer Kraftfahrstraße zum Stehen kommen, müssen zu den Kosten für den ADAC auch mit einen Bußgeld rechnen. Glück um Unglück haben dieenigen die innerhalb der ersten drei Minuten das Fahrzeug mit Benzin für die Weiterfahrt versorgen können, denn dann sind nur 30 Euro für das Halten fällig. Wer hingegen länger als die genannten drei Minuten braucht so zählt dies laut der Straßenverkehrsordnung (StVo) als parken und schlägt mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Bleibt man hingegen aufgrund eines technischen Defekts liegen, so wird dieses nicht geahndet.

33. Parkuhren

article

Jeder kennt den rosaroten Panther: "Wer hat an der Uhr gedreht ...". In Punkto Parkuhren sollte man dieses jedoch besser unterlassen. Denn das weiterdrehen der Parkuhr ist eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann man getrost einige Meter weiter fahren uund sich auf einen anderen Parkplatz platzieren mit welchen man nicht mit einen Bußgeld rechnen muss.

34. Fahrzeugführer

article

Der Fahrzeugführer muss immer erkennbar sein. Denkt also immer daran, die z.B. Karnevalsmaskierung vor der nächsten Fahrt rechtzeigig abzunehmen. Zumindest dann wenn man nicht zur Kasse gebeten werden möchte.

35. Kinderarbeit

article

§ 1 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)

Das die Beschäftigung von Kindern verboten ist, dass sollte bereits jedem klar sein. In dieser Hinsicht ist das Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder unter 14 Jahren auch eindeutig. Denn demnach dürfen Kinder unter 14 Jahren keine schwere Arbeit leisten oder überhaupt in einem Betrieb arbeiten. Doch das bedeutet nicht, dass die kleinen Schützlinge nur zusehen können, während die Eltern alle anfälligen Tätigkeiten im Haushalt oder auf dem Hof verrichten. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Mithilfe der Kinder gefordert, insofern diese noch im Hausstand wohnen und dadurch nicht in ihrer Ausbildung eingeschränkt werden. Somit dürfen sich die Eltern auch mal eine Auszeit an der Videospielkonsole genehmigen, während die Sprösslinge den Haushalt werfen oder sich gar, im besten Falle, noch um die Steuerangelegenheiten bemühen.

36. Kinder im Haushalt

article

§ 1619 BGB - Dienstleistungen in Haus und Geschäft:

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Haushalt angehört und von den Eltern erzogen und unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Die Rechtssprechung erachtet dabei eine Arbeitszeit von etwa drei bis sieben Stunden für Kinder unter 12 Jahren als angemessen. Mit zunehmenden Alter steigt die Stundenanzahl stufenweise, ohne dieses genau zu definieren. Diese Pflicht endet erst mit dem Auszug aus dem Elternhaus. Sollte die Mithilfe im Haushalt also jemals zum Thema werden, so können Eltern nun zumindest Ihre Kinder auf das Gesetz hinweisen. Eine gerichtliche Zwangsdurchsetzung, selbst bei der Volljährigkeit, ist jedoch dennoch nicht möglich und darf auch nicht mit einer unterlassener Unterhaltszahlung bestraft werden. Denn der eigentliche Sinn dieses Gesetzes besteht darin, dass einen Schadensersatzansprüche zustehen, insofern das Kind in einen Unfall verwickelt werden würde und dadurch den Dienstleistungen im Haus nicht mehr nachkommen können.

37. Kannibalismus

article

§ 168 Störung der Totenruhe (StGB):

Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht […] wegnimmt […], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Gesetz gegen den Verzehr von Menschenfleisch scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein. Es ist aber Fakt, dass eine solche Regelung in keiner Form existiert! Im Fall "Der Kannibale von Rotenburg" wurde der Täter vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Doch nicht etwa aufgrund des unmoralischen Zubereitens und Verspeisens des Fleisches seines Opfers, sondern wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Denn der Akt des Kannibalismus wird als solcher nicht geahndet, sondern fällt unter § 168 des Strafgesetzbuches, welcher die eigentliche Schändung eines Leichnams umfasst und das Delikt damit zu den Sittenwidrigkeiten zählt. Machen Sie daher bei der Apokalypse den Zombies klar, dass zwar nichts prinzipiell gegen Gehirne zum Frühstück spricht, aber Körperverletzung und Leichenschändung weiterhin ein absolutes No-Go bleiben.

38. Autoreifen

article

Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, Autoreifen in der Garage zu lagern. Sinnvoll zum Brandschutz, aber dass man das Fahrzeug dann ohne Reifen in seiner Garage parken müsste, erscheint dann doch wieder relativ unpraktisch.

39. Fussballfelder

article

Fußballfelder müssen frei von Bäumen sein. Ein Gesetz von 1896 schreibt vor, dass Fußballfelder grundsätzlich baumfrei bleiben müssen. Ganz logisch – denn so kann beim Fussballspiel auch nichts im Wege stehen.

40. Erstattung einer Überweisung

article

§ 812 BGB: Rückgabe einer versehentlichen Überweisung:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Wenn man urplötzlich 10.000 Euro mehr auf dem Konto hat, dann sollte man sich nicht zu früh freuen, denn das Geld darf man auf jeden Fall nicht einfach so behalten. Denn das BGB verlangt, dass dieses auch wieder schön brav zurückgegeben wird, denn andernfalls droht Ärger. Schade eigentlich – denn dann muss die neue Stereoanlage wohl noch etwas warten.

41. Schmerzensgeld für Kuscheltiere

article

§ 823 BGB: Schmerzensgeld für gestohlene Kuscheltiere:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Wenn jemand den geliebten Teddybär klaut und man daran emotional zerbricht, kann man sogar tatsächlich dafür Schadensersatz verlangen. Nun, der Gesetzgeber weiß eben halt, dass nicht nur materielle Dinge für den Menschen zählen. Haltet entsprechend eure Plüschtiere gut fest!

42. Eigentum

article

§ 950 BGB: Eigentum durch Verwandlung:

Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern der Wert der Verarbeitung nicht erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes.

Wenn jemand aus Mehl, Eiern und Zucker eine Torte zubereitet, gehört sie auch demenigen – auch wenn die Zutaten zuvor jemand anderem gehörten. Dies heißt aber noch lange nicht, dass beim Nachbarn geplündert werden darf, denn Tortenklau bleibt nämlich trotzdem verboten!

43. Geschäftsunfähigkeit

article

§ 104 BGB: Geschäftsunfähigkeit unter 7 Jahren:

Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Kinder unter sieben Jahren dürfen rechtlich nichts kaufen – auch keine Barbie oder ein Plüschtier. Falls sie es dennoch tun, ist der Vertrag damit automatisch unwirksam. Entschuldigung an unseren kleinen Shopaholics aber das BGB sagt einfach nein dazu.

44. Fristen

article

§ 193 BGB: Keine Fristen an Sonn- und Feiertagen:

Ist an einem Sonn- oder Feiertag oder an einem Sonnabend der letzte Tag einer Frist, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages.

Da sag doch mal einer, dass der Gesetgeber kein Gönner ist. Denn dieser gönnt jedem auch mal eine Pause – Fristen enden nämlich niemals an Feiertagen oder Sonntagen. Wenn also die Steuererklärung bis Montag raus muss, dann Bedarf dieses kein Stress, denn dann hätte man noch bis Dienstag Zeit dafür. Gott bewahre den deutschen Bürokratie-Luxus!

45. Klugscheissen

article

§ 226 BGB: Das Anti-Klugscheißer-Gesetz:

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Wenn man nur aus Bosheit jemanden blockiert, kann dies rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Somit sollte man also nicht den Nachbarn aus purer Lust am Frust vom Parkplatz verdrängen! Schikane bleibt Schikane, und das BGB sieht darin eher wenig Humor.

46. Geschäfte ohne Auftrag

article

§ 677 BGB: Geschäftsführung ohne Auftrag:

Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.

Wenn man sich also für seinen Nachbarn engagiert und ohne dessen Wissen sein Haus streicht, muss dieser einen dafür nicht unbedingt bezahlen. Jedoch besteht das Recht darauf die Kosten dafür zurück zu verlangen. Ob damit aber der Ärger wegen der falschen Farbauswahl vermieden bleibt, steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.

47. Verjährung

article

§ 214 BGB: Schuldenfrei durch Verjährung:

Der Schuldner ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn der Anspruch verjährt ist.

Wenn jemand noch eine ungeachtete alte Rechnung irgendwo herumfliegen hat, so gibt es dafür gute Nachrichten. Denn nach drei Jahren düfen diese einfach ignoriert werden, da diese nach dem Ablauf von drei Jahren verjährt sind. Dennoch ist aber Vorsicht geboten, denn dies gilt nicht in allen Fällen! Denn Schulden beim Finanzamt sind dahingegen härter als ein Kaugummi unter den Schuhen.

48. Abtreibung

article

§ 218 Schwangerschaftsabbruch des Strafgesetzbuch (StGB):

Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. [...] In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs im Jahre 1871 wurde das Abtreibungsverbot ins Strafgesetzbuch des Deutschen Kaiserreichs aufgenommen.

Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.

Demnach stehen seit mehr als 150 Jahren laut Paragraf 218 Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, seit mehr als hundert Jahren kämpfen Frauen dagegen an – mit Demonstrationen, Gebärstreiks und Selbstbezichtigungskampagnen. Erfolg hatten sie nur in der ehemaligen DDR. Zwar war der Schwangerschaftsabbruch auch schon viel früher in Ländern wie zum Beispiel Preußen mit Zuchthaus bestraft worden, doch mit Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches am 1. Januar 1872 galt das Abtreibungsverbot für alle deutschen Länder. Eine Abtreibung war seit dem illegal. Ärzte oder auch Helfer, die eine Abtreibung gegen Bezahlung vornahmen, mussten mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus rechnen. Strafbar machte sich auch, wer das Kind einer Schwangeren ohne ihr Wissen oder ihren Willen abtrieb. Starb die Frau bei der Abtreibung, drohte sogar eine lebenslängliche Haft.

49. Dächer

article

§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Baugesetzbuch (BauGB)

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Wer glaubt, dass man in Deutschland einfach so bauen darf wie man möchte, der irrt sich gewaltig. Denn die jeweiligen Gemeinden geben im Bebauungsplan sehr oft ganz genau an wie das künftige Haus auszusehen hat. Denn darin ist zum Beispiel festgeschrieben wie viel Abstand eingehalten werden muss, wie hoch ein Gebäude sein darf oder auch welches Dach erlaubt ist.

50. Kein Alkohol in Automaten

article § 9 Alkoholische Getränke des Jugendschutzgesetz (JuSchG)

"In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden." In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden (§ 9 Abs. 3 Satz 1 JuSchG) wenn der Automat an der Außenwand eines Gebäudes angebracht und vom öffentlichen Verkehrsraum aus frei und unkontrolliert zugänglich ist. Damit besteht ein Verstoß gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 JuSchG. Das Verbot gilt nicht, wenn ein Automat in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 JuSchG). Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor, denn der Automat ist nicht in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt.

51. Einfädelungsstreifen

article

§ 18 Absatz 3 Strassenverkehrsordnung (StVO): Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Laut § 18 Absatz 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, also auf der Autobahn, Vorfahrt. Wer also mit dem Fahrzeug vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln möchte, muss dabei dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren. Besteht jedoch durch den fließenden Verkehrsfluss keine Möglichkeit vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens zum Einfädeln, so muss laut StVo am Ende des Einfädelungsstreifens angehalten und abgewartet werden. Ein plötzliches Einfädeln ist nicht erlaubt, wenn dadurch der fließende Verkehr gefährdet wird. Da das anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens, sowohl Fahrer*innen und dem Hintermann, jedoch ein enormes Unfallrisiko mit sich bringt, wenn dieser nicht ausreichend aufmerksam ist oder einen zu geringen Sicherheitsabstand einhält. In einen solch besonderen Ausnahmefall ist es Gesetzlich gerechtfertigt, trotz anders lautender Gesetzeslage, auf dem Standstreifen weiterzufahren und sich von dort so schnell wie möglich ohne Gefährdung in den fließenden Verkehr einzuordnen.

52. Gesetzes-Abkürzungen

article

Da Gesetze des öfteren einen relativ langen Namen haben gibt es aus diesem Grund für jedes Gesetz eine Abkürzung. Diese bestehen meist aus nur wenigen Buchstaben wie zum Beispiel BGB für Bürgerliches Gesetzbuch oder StGB für Strafgesetzbuch. Allerdings gibt es aber auch Abkürzungen, bei denen man sich schnell die Frage stellt, ob man mit diesen wirklich Zeit und Tinte spart. Zu den kuriosesten gehören:

  • SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG: "Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens"

  • BDGBIBBBMinBFAnO: "Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei dem bundesunmittelbaren Bundesinstitut für Berufsbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung"

  • RflEttÜAÜG: "Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz"

Letzteres sicherlich auch ein Wort für das nächste Galgenmännchen-Spiel.

53. Gurkenkrümmungsverordnung

article

Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken.

1989 wurde die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken beschlossen. Bis 2009 sorgte diese Verordnung der Europäischen Union für entsprechende Aufruhr. Denn darin wurde unter anderem festgelegt, dass Gurken der Handelsklasse „Extra“ maximal 10 mm Krümmung auf 10 cm Länge aufweisen dürfen. Nach jahrelangem Spott wurde diese Verordnung 2009 wieder abgeschafft. Nun, vielleicht gibt es dann doch noch wichtigere Punkte in der Tagesordnung der EU als eine Gurkenkrümmungsverordnung.

54. Hundekot

article

Wenn ein fremder Hund sein Geschäft auf einem fremden Grundstück erledigt, erwirbt der Grundstückbesitzer kein Eigentum an dem Hundekot. Stellt sich nun nur noch die Frage ob wir froh sein dürfen, dass wir einen Hundehaufen vor uns gefunden haben oder darüber, dass wir nicht der Besitzer sind?

55. Schwiegereltern bleiben Familie

article

§ 1590 Schwägerschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

Eine Scheidung beendet die Ehe, dass ist soweit jeden bekannt. Aber das eine Scheidung nicht die Schwägerschaft beendet vielleicht nicht. Der Ex-Schwiegervater bleibt also auch nach der Scheidung der Ex-Schwiedervater. Das auch ohne einer Einladung.

56. Heiratsvermittlung

article

§ 656 Heiratsvermittlung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Durch das Zustandekommen einer Ehe wird ein Anspruch auf eine Vergütung für die Vermittlung nicht begründet.

Wenn man also zwei Menschen zusamm bringt und diese dann heiraten, so bekommt man nichts für die Vermittlung. Dies ist Gesetzlich so gewollt und festgelegt.

57. Tiere

article

§ 90a Tiere des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Juristisch gesehen wie ein Drahtseilakt. Praktisch gesehen ist die Katze damit kein Gegenstand. Naja, aber fast.

58. Testament

article

§ 2247 Eigenhändiges Testament des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Dazu reicht de facto ein handschriftlich gemachtest Testament aus. Dies auch, wenn dies auf der Rückseite vom Kassenzettel, einen Bierdeckel oder auf dem Toilettenpapier geschrieben wurde.

59. Eigentum erlaubt Ausschluss

article

§ 903 Befugnisse des Eigentümers des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

In klar Text bedeutet dies so viel wie, dass ein Eigentümer jeden rauswerfen darf. Also auch den Maulwurf.

60. Verwechslung

article

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war [...] kann die Erklärung anfechten.

Wer dachte, dass man das schwarze Auto gekauft hat, jedoch aber das rote erhielt, kann damit vom Rücktritt gebrauch machen.

61. Widerruf

article

§ 130 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Die Willenserklärung ist unwirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Im kurzen bedeutet dies so viel wie, dass wer schneller wiederruft als der Briefkasten schlucken kann, gewinnt.

62. Adoption

article

§ 1741 Zulässigkeit der Annahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Ein Minderjähriger darf nur adoptiert werden, wenn die Annahme seinem Wohl dient.

Bedeutet, dass wenn es dem Kind zu nutze ist, dürfte Opa rechtlich gesehen der Vater werden.

63. Ein-Euro-Kauf

article

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Ein Haus für einen Euro? Das klingt sehr verlockend, kann aber rechtlich nichtig sein.

64. Nicken

article

§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.

Bedeutet, dass wenn keine Form verlangt ist, reicht auch ein einfaches Kopfnicken aus. Entsprechend dessen aufgepasst. Denn wer also zu oft nickt, kauft vielleicht etwas.

65. Die Frau führt den Haushalt

article

§ 1356 BGB alte Fassung bis 1977 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.

Bis 1977 bestand dieses Gesetz und ist in der heutigen Zeit nicht mehr vorstellbar. Und das ist gut so.

Ihr kennt weitere kuriose Gesetze?
Schreibt es uns in den Kommentaren oder reicht es uns per Email ein.